oft auch als Parifizierung bezeichnet, ist ein Gutachten im österreichischen Wohnungseigentumsrecht, das das Verhältnis der einzelnen Eigentumsanteile innerhalb eines Gebäudes bestimmt.
Sie bildet die Grundlage für die Berechnung der Betriebs- und Instandhaltungskosten sowie für das Stimmrecht der Miteigentümer und ist für die Begründung von Wohnungseigentum notwendig.
Der Nutzwert wird aus der Nutzfläche ermittelt und durch Zu- oder Abschläge an die individuellen Wermerkmale der einzelnen Wohnungen (z.B. Lage, Balkon) angepasst. Was ist ein Nutzwertgutachten bzw. eine Parifizierung?
Bestimmung der Eigentumsverhältnisse:
Die Parifizierung legt fest, wie sich ein Gebäude in seine einzelnen Eigentumsobjekte (Wohnungen, Geschäftsräumlichkeiten) aufteilt.
Wie wird der Nutzwert berechnet?
Berechnung der Anteile:
Sie berechnet das Verhältnis der Größe einer einzelnen Wohnung zur Gesamtgröße des Objekts. Diese Anteile werden als "Mindestanteile" im Grundbuch eingetragen. Grundlage für Kosten und Stimmrechte: Auf Basis der Nutzwertanteile wird festgelegt, wer wie viele Betriebskosten und Instandhaltungsbeiträge zahlen muss und wie viele Stimmrechte die einzelnen Eigentümer bei Eigentümerversammlungen haben.
Basis für Wohnungseigentumsverträge: Die Parifizierung ist die Grundlage für die Wohnungseigentumsverträge, die alle Eigentümer unterzeichnen müssen.
1. Ermittlung der Nutzfläche:
Der erste Schritt ist die Ermittlung der Nutzfläche, die die gesamte Bodenfläche der Wohnung abzüglich Wandstärken und ähnlichem umfasst.
2. Bewertung von Zu- und Abschlägen:
Anschließend werden die Nutzfläche und der sogenannte "Richtnutzwert" (ein fester Wert für die Wohnung) durch Zu- oder Abschläge angepasst.
3. Berücksichtigung wertrelevanter Faktoren:
Werterhöhend: Lage im Haus (mittlere Geschosse), Balkone, Terrassen, Grünflächen. Wertmindernd: Erdgeschosswohnungen, ungünstige Lage (z.B. Nordlage), schlechte Grundrissgestaltung.
4. Professionelle Erstellung:
Die Erstellung eines Nutzwertgutachtens erfolgt durch einen befugten Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen (Zivilgeometer) und einen Sachverständigen für Hochbau.
Wann wird eine Nutzwertberechnung benötigt?
Begründung von Wohnungseigentum:
Die Parifizierung ist notwendig, wenn ein Gebäude in einzelne Eigentumsobjekte aufgeteilt und diese als Wohnungseigentum begründet werden sollen.
Analyse bestehender Immobilien:
Sie kann zur Analyse der Verteilung von Kosten und Stimmrechten in einer bestehenden Eigentümergemeinschaft durchgeführt werden.