Über dieses Programm

oft auch als Parifizierung bezeichnet, ist ein Gutachten im österreichischen Wohnungseigentumsrecht, das das Verhältnis der einzelnen Eigentumsanteile innerhalb eines Gebäudes bestimmt.

Sie bildet die Grundlage für die Berechnung der Betriebs- und Instandhaltungskosten sowie für das Stimmrecht der Miteigentümer und ist für die Begründung von Wohnungseigentum notwendig.

Der Nutzwert wird aus der Nutzfläche ermittelt und durch Zu- oder Abschläge an die individuellen Wermerkmale der einzelnen Wohnungen (z.B. Lage, Balkon) angepasst. Was ist ein Nutzwertgutachten bzw. eine Parifizierung?

Bestimmung der Eigentumsverhältnisse:

Die Parifizierung legt fest, wie sich ein Gebäude in seine einzelnen Eigentumsobjekte (Wohnungen, Geschäftsräumlichkeiten) aufteilt.

Wie wird der Nutzwert berechnet?

Berechnung der Anteile:

Sie berechnet das Verhältnis der Größe einer einzelnen Wohnung zur Gesamtgröße des Objekts. Diese Anteile werden als "Mindestanteile" im Grundbuch eingetragen. Grundlage für Kosten und Stimmrechte: Auf Basis der Nutzwertanteile wird festgelegt, wer wie viele Betriebskosten und Instandhaltungsbeiträge zahlen muss und wie viele Stimmrechte die einzelnen Eigentümer bei Eigentümerversammlungen haben.

Basis für Wohnungseigentumsverträge: Die Parifizierung ist die Grundlage für die Wohnungseigentumsverträge, die alle Eigentümer unterzeichnen müssen.

1. Ermittlung der Nutzfläche:

Der erste Schritt ist die Ermittlung der Nutzfläche, die die gesamte Bodenfläche der Wohnung abzüglich Wandstärken und ähnlichem umfasst.

2. Bewertung von Zu- und Abschlägen:

Anschließend werden die Nutzfläche und der sogenannte "Richtnutzwert" (ein fester Wert für die Wohnung) durch Zu- oder Abschläge angepasst.

3. Berücksichtigung wertrelevanter Faktoren:

Werterhöhend: Lage im Haus (mittlere Geschosse), Balkone, Terrassen, Grünflächen. Wertmindernd: Erdgeschosswohnungen, ungünstige Lage (z.B. Nordlage), schlechte Grundrissgestaltung.

4. Professionelle Erstellung:

Die Erstellung eines Nutzwertgutachtens erfolgt durch einen befugten Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen (Zivilgeometer) und einen Sachverständigen für Hochbau.

Wann wird eine Nutzwertberechnung benötigt?

Begründung von Wohnungseigentum:

Die Parifizierung ist notwendig, wenn ein Gebäude in einzelne Eigentumsobjekte aufgeteilt und diese als Wohnungseigentum begründet werden sollen.

Analyse bestehender Immobilien:

Sie kann zur Analyse der Verteilung von Kosten und Stimmrechten in einer bestehenden Eigentümergemeinschaft durchgeführt werden.

;